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Über uns


Die ganzheitliche Sichtweise in Bezug auf die Gesundheit des Menschen steht im Mittelpunkt unserer Tätigkeit. Wir verbinden moderne an den Universitäten gelehrte Zahnheilkunde mit qualifizierten naturheilkundlichen Methoden.
Die ordentlichen Mitglieder des BNZ (Bundesverband der naturheilkundlich tätigen Zahnärzte in Deutschland) lehnen Amalgam als Füllstoff grundsätzlich ab. Dasselbe gilt für Materialien, die auf den menschlichen Organismus toxisch wirken.
Die Mitglieder des BNZ sind approbierte Zahnärzte mit einer komplementären Zusatzausbildung in verschiedenen naturheilkundlichen Fachbereichen.
Die ordentlichen Mitglieder des BNZ unterziehen sich freiwillig einer Qualitätskontrolle und verpflicht

en sich zusätzlich mindestens eine- nicht von Firmen gesponserte- naturheilkundliche Fortbildungsmaßnahme im Jahr nachzuweisen.

 

Information für privatversicherte und beihilfeberechtigte Patienten

Bevor wir uns eingehend mit Ihrer Problematik beschäftigen können, müssen wir Sie, so sieht es der Gesetzgeber vor, über einige bürokratische Gegebenheiten aufklären.
Grundlage unserer Abrechnung ist die gesetzliche Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ).
Abrechnungsziffern für bioenergetische Messungen existieren nicht.
Eine Analogabrechnung nach § 6 Abs. 2 GOZ ist ebenso wenig möglich, wie ein Ausweichen auf die GOÄ im Rahmen von § 6 Abs. 1 GOZ. Erforderlich ist deshalb die Abrechnung im Rahmen eines Heil - und Kostenplanes nach § 2 Abs. 3 GOZ
Dieser Heil - und Kostenplan muss vor Erbringung der von ihnen gewünschten Leistung er-
stellt werden.
Leistungen, die auf Grund des medizinischen technischen Fortschrittes noch nicht in der GOZ/GOÄ aufgeführt sind, werden nach der LNZ (Leistungsbeschreibung für Naturheilverfahren in der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde)  abgerechnet.

Unsere Leistungen müssen wir aus betriebswirtschaftlichen Gründen je nach Aufwand mit dem 3 bis 3,5 fachen Faktor ansetzen. Da unser Konzept der metallfreien oralen Rehabilitation abgestimmt ist mit einem lizenzierten deutschen zahntechnischen Speziallabor, können wir Sachkostenlisten von Versicherungen für zahntechnische Leistungen nicht berücksichtigen
 

Neben den modernen naturwissenschaftlich, schulmedizinischen Diagnose- und Therapieverfahren wenden wir auch naturheilkundliche Verfahren aus den Bereichen der Regulations- und Komplementärmedizin an. Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass Ihre Versicherungen und Beihilfestellen für diese Leistungen nicht grundsätzlich erstattungspflichtig sind.
 

Individuelle Gesundheitsfürsorge

In einer Zeit, in der viele ganzheitliche und hochwirksame Naturheilverfahren der so genannten "Evidence Based Medicine" zum Opfer fallen und Therapien von Patienten aus eigener Tasche zu zahlen sind, fällt der individuellen Gesundheitsfürsorge eine besondere Bedeutung zu. Unser Anliegen ist es, Ihnen den richtigen Weg zu zeigen.

Mit den von uns vorgestellten umfassenden Analyse- und Diagnosemethoden haben Sie die Möglichkeit, sich ursächliche Informationen über Ihren aktuellen Gesundheitszustand einzuholen.

Wenn das Ergebnis vorliegt, können Sie entweder sofort selbst zum Wohle Ihrer Gesundheit handeln (wenn Sie die Stoffe/Umstände vermeiden, die Ihre Gesundheit bedrohen) oder Sie helfen Ihrem Arzt oder Heilpraktiker mit konkreten Hinweisen bei der für Sie günstigsten Behandlung
 

Gesundheit ist nicht alles,

aber ohne Gesundheit ist alles nichts.

 

Wichtige Information !

Auf Grund unserer Präsens bei wissenschaftlichen Vorträgen, Patienteninformationsveranstaltungen und Berichten im Fernsehen kommt es immer häufiger zu telefonischen und e-mail Anfragen. Obwohl wir das Interesse an der Ganzheitlichen Zahnmedizin nur begrüßen können, haben Sie bitte Verständnis dafür, dass wir auf Grund der großen Anzahl von Nachfragen zu Krankengeschichten von Patienten und Fragen zum Thema "Amalgam" oder "toter Zahn" diese am Telefon oder per e-mail nicht beantworten können. Vereinbaren Sie bitte daher einen Beratungstermin. Für diesen Beratungstermin schreiben Sie bitte Ihre Krankengeschichte bzw. Ihr Problem in eigenen Worten nieder und bringen Sie das Schreiben zum Gespräch mit. Falls Sie bereits einen Termin vereinbart haben, sollten Sie uns dieses Schreiben per Post, Fax oder per e- mail vorweg zukommen lassen.

Fax: +49 (0) 228 6204261   mail: info@dentbonn.de

 

Patienteninformation zur Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) Zahnärztekammer Nordrhein