StartseiteÜber unsGanzheitliche ZahnmedizinZahnheilkundeKieferorthopadieLabordiagnostikInfos und Service

Über uns:

Praxisphilosophie

Beratung und Aufklärung

Unser Team

Ihr Weg zu uns

Allgemein:

Startseite

Praxisphilosophie

Sprechzeiten

Kontakt

Impressum und Haftungsausschluss

Beratung und Aufklärung

 

Wünscht sich nicht jeder Patient eine gute und umfangreiche Beratung von seinem Arzt oder Zahnarzt?  Um die Qualität eines Zahnarztes zu beurteilen, bietet sich daher die erste Beratungssitzung an. Danach wird der Patient bewerten können, ob sich der Zahnarzt genügend Zeit genommen, die Behandlungsmethoden verständlich erklären und auch Alternativen zu herkömmlichen Behandlungsmethoden aufzeigen konnte?
Zu einer verantwortlichen Beratung eines qualifizierten Zahnarztes gehören immer eine ausführliche Befragung          (Anamnese) und Untersuchung sowie eventuell weitere Maßnahmen.
Während das Wissen um krankhafte Prozesse und auch die Aufklärung darüber im schulmedizinischen Bereich durchaus oft vorhanden ist, fehlen aber oft das Wissen und die Aufklärung über seriöse, naturheilkundliche und alternative Diagnostik- und Therapieverfahren.

Unser Ziel ist es, unseren Patienten nicht nur bei der Gesunderhaltung ihrer Zähne zu helfen, sondern auch über den zahnmedizinischen Bereich hinaus, die Beziehungen erkrankter Zähne zum übrigen Organismus darzustellen. Daher ist die Aufklärung und Beratung eine der wichtigsten Säulen unseres ganzheitlichen, zahnmedizinischen Konzeptes.

Die Beratung und Aufklärung findet in ruhiger und entspannter Atmosphäre statt.



Nutzen Sie unsere speziell eingerichteten Sprechstunden zu den Themen

 

Dienstag 09:00 - 16:30 Uhr

Donnerstag 09:00 - 11:30 Uhr  und 15:00 - 18:30 Uhr

Mittwoch 09:00 - 11:30 Uhr

Freitag    12:00 - 14.30 Uhr

        

Mittwoch 15:00 - 18:00 Uhr


Diese speziellen Beratungsstunden (45 min.) sind kostenpflichtig.

Übernehmen die gesetzlichen Krankenversicherungen die Kosten für eine ganzheitliche Behandlung?
 

Nein!!- Naturheilkundliche, ganzheitliche Diagnose- und Therapieverfahren können nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet werden.

Auch bei privatversicherten Patienten empfehlen wir die Rücksprache mit der Versicherung

Sie erhalten in in diesem Fall von uns nach einer Behandlungsvereinbarung gemäß § 2 Abs. 3 der privaten Gebührenverordnung (GOZ) oder der LNZ (Leistungsbeschreibung für Naturheilkunde in der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde), eine Privatliquidation über ein Rechenzentrum.